Grenzzeichen, Untergänger und "Geheime Zeugen"

Karl-Heinz Hentschel, Karlsruhe



 
Zeuge der Stadt Freiburg i. Br.
(Bisher sind von diesem Typ nur wenige Exemplare bekannt.)
Braun und weiß glasiert. Auf der Rückseite steht die Jahreszahl 1835. Maße: 4 x 3 x 1 cm.

1      Grenzsteine in Deutschland schon zu Zeiten der Kreuzzüge

Einige Autoren vermuten, daß Grenzsteine in Deutschland erst im 15. Jahrhundert aufkamen. Vieles spricht jedoch dafür, daß Grenzsteine schon zur Zeit der Kreuzzüge die Grenzen markierten. In dieser kriegerischen Epoche, die von 1096 bis 1292 dauerte, kehrten zahlreiche Kreuzfahrer nicht zurück. Im Zug der Erbfolge und den damit verbundenen Erbteilungen waren Grenzänderungen vielmals unumgänglich. Ein früher an Bächen, Felsen, Waldrändern und anderen natürlichen Marken gebundener Grenzverlauf mußte zuweilen neu festgelegt werden. Dafür konnten vielleicht Pfähle verwendet oder Erdhügel aufgeschüttet werden, wie dasnoch im späten Mittelalter üblich war. Es fällt aber schwer zu glauben, daß den Kreuzrittern die im Mittelmeerraum schon lange gebräuchlichen Grenzsteine verborgen blieben. Das Wissen um diese Grenzsteine wurde sicher weitergegeben und auch genutzt.

Im Museum der Stadt Rüsselsheim steht ein beschrifteter Grenzstein aus dem 14. Jahrhundert. In seiner lateinischen Inschrift steht die in gotischen Minuskeln gehaltene Jahreszahl 1360. Ein "Kreuzstein", der einmal um 1300 an der Friedgrenze der Stadt Freiburg i. Br. stand, ist heute im Technischen Rathaus der Stadt zu sehen. Nach einer Freiburger Urkunde aus dem Jahre 1368 war die Stadt damals von 19 Kreuzen umgeben. Diese Kreuze standen an der Fried- oder Weichbildgrenze", hinter der Gewalttätigkeiten und "Friedbruch" verschärften Strafen unterlagen. Eine Bestimmung aus dieser Zeit lautet: "wem ouch die stat zu Friburg verbotten wir . . . der soll ouch für alle krütze us, und da uswendig belieben, als lange das gebot ist."

Der Freiburger Kreuzstein, ein massiver Bruchstein, hat eine Höhe von 126 cm und ist 60-70 cm breit. Das Kreuz im oberen Teil des Steines ist in Stil und Form des 13./14. Jahrhunderts reliefartig ausgehauen. Die gleich langen Balken erweitern sich an den Enden leicht bogenförmig. Das untere Ende des Längsbalkens ruht auf einem verjüngten, kurzen Schaft. Die Ähnlichkeit mit alten Marktkreuzen ist unverkennbar. In der Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels ist ir. der Illustration zum Landrecht 111, 66 § 1 ein Marktkreuz wiedergegeben, das fast gleich gestaltet ist.

Es muß aber im deutschsprachigen Raum schon vorher Grenzsteine gegeben haben. Aus den Strafbestimmungen des Sachsenspiegels kann das geschlossen werden. Das um 1220/30 entstandene Rechtsbuch wurde ursprünglich in Latein, der damaligen Amtssprache verfaßt. Noch im 13. Jahrhundert erschien die Quedlinburger Handschrift, eine frühe, deutsche Ausgabe des Sachsenspiegels. In ihr heißt es im 2. Buch des Landrechts in Kap. 28, § 2: "... oder howet he malbome, grevet he op stene, de to markstenen gesat sin, he mut drittich scillinge geven."

Eine Strafbestimmung kann sich aber nur auf vorliegende Tatbestände stützen, womit deutlich wird, daß schon lange zuvor Grenzsteine ausgegraben wurden. In diesem Gesetzestext werden auch die Malbäume, also die Grenzbäume genannt, die mit besonderen Zeichen versehen, ebenfalls die Grenzen sicherten.

2      Loch- oder Malbäume

Standen starke Bäume an der Grenzlinie, so konnten diese in früheren Jahrhunderten zur Sicherung der Grenzen markiert werden und galten damit als gültige Grenzzeichen. Nach altem Brauch wurde an den dafür ausgewählten Bäumen ein schräggestelltes Kreuz, ein "Andreaskreuz", eingehauen oder eingebrannt. Gelegentlich wird noch von anderen Zeichen, auch von Buchstaben berichtet, die einen Loch- oder Malbaum kennzeichneten. Der Mittelpunkt der Kreuzmarke erhielt als zusätzliches Merkmal eine Bohrung, nach altem Sprachgebrauch ein"Loch". Die Bezeichnung "Lochbaum" hatte aber ursprünglich nichts mit diesem Loch zu tun. Die längst im 16. Jahrhundert im süddeutschen Raum geläufige Bezeichnung "Loochen" geht auf das althochdeutsche Wort "hlah" oder "lah" zurück, das sich regional im Laufe der Zeit zu "lachen", "lauchen", "loochen" und ähnlichen Formen veränderte. Das Wort bedeutete ursprünglich nur Kerbe, Einschnitt, stand dann für "Zeichen" und wurde am Ende zum Grenzzeichen. In der Pfalz ist "loog" daraus geworden. "Loogfelsen" sind im Pfälzer Wald häufig anzutreffen. Fast immer ist an ihnen ein Andreaskreuz, mitunter auch ein Griechisches Kreuz, neben weiteren Zeichen. Auch im Schwarzwald gibt es noch vereinzelt solche Felsmarken. Übrigens werden in manchen ländlichen Gemeinden Südbadens die Grenzsteine noch heute als "Loochen" bezeichnet. Ein Baum an der Grenzlinie konnte zum "Lochbaum" werden, wenn an ihm ein Andreaskreuz eingeschlagen und in dessen Mitte zusätzlich ein kleines Loch gebohrt wurde. Auch von anders geformten Zeichen wird berichtet. So wurden die Grenzbäume der Stadt Staufen im Jahre 1617 mit Hirtenstäben "gelochet". Den in der neueren Literatur so oft zitierten "durchbohrten" Lochbaum hat es aber nie gegeben. Immer wieder wird in alten Vorschriften darauf hingewiesen, daß die Zeichen an den Grenzbäumen möglichst alle drei, spätestens alle fünf Jahre zu erneuern sind. Geschehe dies nicht, so könnten sie besonders an jungen Bäumen so verwachsen und "verwimmern", daß sie äußerlich nicht mehr zu sehen wären.

Nach einer alten Grenzbeschreibung waren die Andreaskreuze an den Bäumen stets drei Fuß (ca. 90 cm) über dem Boden angebracht. In der Geometrischen Beschreibung der Stadt Freiburg aus dem Jahre 1608 wird das Maß für die "Lochen" der Bäume mit drei Zoll angegeben. Der Balken eines solchen "Kreuzlochen" war demnach etwa 9 cm lang. Verschiedene Autoren des 17. und 18. Jahrhunderts führen an, wie verwachsene Zeichen wiederzufinden sind. So schreibt Oetinger [6]. ".. im Zweifel den Baum an der vermuteten Stelle abrinden, da es sich denn, wenn zumal ehedem eingebrandt, unter der äußeren Rinde selber gar bald anzeigen wird, ob ehedem ein Gräntzmerckmal darein gehauen worden oder nicht." Lochbäume waren noch zu Beginn des letzten Jahrhunderts in den Wäldern des süddeutschen Raumes sehr verbreitet.

3      Seltsame Strafen für Grenzfrevler

Als es noch keine ausführlichen Grenz- und Steinbeschreibungen gab, war es sicher schwierig, einen Grenzpunkt zu sichern. Der recht harmlosen Strafbestimmung des Sachsenspiegels folgte die grausame Strafandrohung der alten deutschen Zehntordnungen. Die aber damit verknüpften Bedingungen lassen indessen vermuten, daß sich diese Strafe nie verwirklichen ließ, die da lautet:

"Wo einer wissendlich Marksteine ausgrabet / den soll man in die Erde graben biß an den Halß / und sollen dann nehmen 4 Pferde die des Ackers nicht gewohnt seyn / und einen Pflug der neu ist / und sollen die Pferde nicht mehr gezogen / und der Enkh (Knecht) nicht mehr geähren (gepflügt) noch den Pflughalter nicht mehr den Pflug gehalten haben / und ihme nach den Halß ähren / biß so lange er ihme der Halß abgeähren hat."

Der Rechtsgelehrte Andreas Knichen [4] schrieb im Jahre 1603, daß die Strafandrohung zwar jedesmal beim "Peters-Gericht" vorgelesen wird, aber nicht mehr gebräuchlich sei. So viel er sich erinnere, sei sie auch niemals ausgeführt worden. Mit dem beginnenden Spätmittelalter mußte der Grenzsteinfrevler ohnedies nur noch mit dem Landesverweis, einer Geldstrafe oder mit Stockschlägen rechnen. Den Grenzsteinen drohten aber im übrigen von Hochwassern, Unwettern und Erdbewegungen Gefahren. Fehlende Steine galt es zu ersetzen und die richtige Stelle wiederzufinden. Schließlich war das immer die Aufgabe der Landmesser, aber schon früh wurde deren Arbeit von sogenannten Untergängern überwacht.

Grenzgänger

Titelkupfer in Beck: "Vollständiges Recht der Gränzen und Marksteine", siehe Literaturangabe [1]


4      Die Untergänger und ihre "Geheimen Zeugen"

Untergänger waren vorwiegend Angehörige der Ortsgerichte oder des Magistrats. Nach Übereinkunft mit den Landmessern und den Betroffenen setzten diese Untergänger die Grenzsteine. Als "Untergang" wurde erstmals im Jahre 1281 eine örtliche Behörde in Württemberg bezeichnet, welche die Einhaltung der Bauvorschriften zu überwachen hatte. In der Folge gab es den Stadt- und den Felduntergang, die Felduntergänger. Mit "Untergehen" war einmal eine Untersuchung gemeint, bei der man gehen mußte; ein Begriff, der uns heute fremd ist. Untergänger waren geachtete Leute, die als Amtspersonen die Gemarkungsgrenzen und Liegenschaften kontrollierten. Sie verteilten die Güter unter die Erben und waren außerdem für alle Güterteilungen zuständig, deren Schätzungen in ihr Aufgabengebiet fiel.

4.1    Untergänger und andere regionale Bezeichnungen

Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden regional neue Bezeichnungen für die Untergänger. Auf Grund ihrer Arbeit, aber auch auf die Zahl ihrer Mitglieder bezogen, kam es zu Namen wie: Schieder, Unterschieder, Märker, Feldrichter, Geschworene, Steinsetzer, Vierer und Siebener. Ein Untergang setzte sich aus mindestens drei, meist aber aus vier bis sechs, in manchen Gegenden sogar immer aus sieben Männern zusammen.

4.2    "Unterirdische" Zeugen

Diese Männer waren es, die "Geheime Unterlagen" unter die Grenzsteine legten, um damit den Meßpunkt zu sichern. Beck [ 1 ] erläutert das so:

"Man pflegt es aber bey der äusserlichen Bezeichnung der Steine nicht zu belassen, sondem es werden auch inwendig etliche Steinlein beygelegt, welche man Zeugen, Geheimnus, Merkzeichen, Loßzeichen oder Jungen, item Beleg, Gemerk, Beylagen, nennet... Im Herzogtum Würtemberg nennen sie die Untergänger Eyer und sehen so gleich bey der Hebung der Marksteine nach, ob der Stein seine Eyer habe, oder nicht."

4.2.1  Natürliche Beilagen

Durch ihren Eid waren die Untergänger verpflichtet, das "Untergängergeheimnis" bis an ihr Lebensende zu wahren. Bei Grenzstreitigkeiten wurden sie als anerkannte Richter tätig. Ihrem "Untergänglichen Spruch" hatten sich die Parteien zu beugen. Kam es aber zu einer Revision, so entschied ein "Oberuntergang", der sich aus mehreren Untergängern der nächsten Stadt bildete. Oetinger [6] berichtet 1670, daß manche Untergänger Ziegelsteine oder Gläser, aber auch Kohlen, als Kennzeichen unter die Marksteine legten. Seit alter Zeit hätte man solche Zeugen als Wahrzeichen gehalten. Auch Kieselsteine, Eierschalen und Scherben werden genannt. Häufig verwendeten die Untergänger Ziegelplatten, die sie in mehrere Stücke zerschlugen und diese dann an bestimmten Stellen unter die Grenzsteine legten. Der von Florinus 1702 erschienene "Haus-Vatter" [2] vermerkt hierzu: "Wann ein Stein gehoben und solche sich zusammenfügende Trümmer gefunden werden, die läßt man als tüchtige Zeichen gelten. "

Untergelegte Kiesel oder Steine sollten in der Nähe des Grenzsteines nicht vorkommen. Stand also im Nahbereich Muschelkalk an, so hatten beigelegte Steine fast immer eine andere Zusammensetzung. Niemand durfte die Untergänger bei der von ihnen vorgenommenen "Verzeugung" beobachten. Beck [1 ] schreibt dazu: "sobald sie anfangen die Erden zu graben, alle andere, so darbey gegenwärtig, auch sogar der Richter selbst, sich auf die Seiten begeben sollen."

4.2.2  Serienmäßig gefertigte Beilagen

Bald nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden vermutlich die ersten serienmäßig gefertigten Beilagen verwendet. Es ist anzunehmen, daß solche Zeugen die Sicherheit erhöhten. Schließlich konnte ein Grenzfrevler ebenfalls Ziegelstücke unterlegen, die sich bei einer Nachschau "zusammenschickten" und damit nach der bisherigen Regel als "tüchtige Zeugen" galten. Die Untergänger mußten jetzt allerdings die Herstellung der neuen Zeugen überwachen und im Anschluß die dafür verwendeten Formen und Punze unter Verschluß nehmen. Florinus und andere Autoren berichten, daß auch Rechenpfennige unter die Grenzsteine kamen. Vermutlich wurden solche Rechen- oder Raitpfennige nur sehr selten als Zeugen beigelegt, denn diesbezügliche Funde sind nicht bekannt. Metallplättchen mit eingeschlagenen Buchstaben, Zeichen und Wappenprägungen sind jedoch nicht selten. Überwiegend sind sie aus Bleiblech, das sich gut bearbeiten ließ und kaum korrodierte. Es folgten vielgestaltige Zeugen aus gebranntem Ton, mit Buchstaben, Symbolen, Fleckenzeichen, Wappen, Inschriften und Jahreszahlen (Bild 2). Zu Beginn wurden die neuen Zeugen mehrheitlich glasiert. Das machte sie haltbarer und überdies auch schöner, was sicher anfangs auch gewollt war. Später drängte die augenscheinlich nur noch funktionelle Gestaltung und die Preisfrage das Schönheitsempfinden zurück. Die Erinnerung an einstmals zerschlagen beigelegte Ziegelplatten könnte zu den Zeugen mit "Sollbruchstellen" geführt haben. Derartige Zeugen wurden an vorgegebenen, mehr oder weniger tiefen Rillen gebrocnen und beigelegt. Die Untergänger der Stadt Endingen am Kaiserstuhl verwendeten im Jahre 1786 solche Zeugen, als das Gebiet noch zu Vorderösterreich gehörte. Das Mittelstück eines dreiteiligen Zeugen kam in der Grube in den Meßpunkt, die beiden Außenteile jeweils in die abgehenden Grenzlinien unter den Stein. Die Stadt Bretten hatte als ehemaliges kurpfälzisches Ober mt einen viereckigen Zeugen mit einer diagonal verlaufenden Bruchrille. Mit dem Bruch entstanden zwei Dreiecke. Vielleicht aus Tradition zerbrach man auch Zeugen, die keine Sollbruchstelle hatten. Zeugen für eine Waldgrenze bei Schönbrunn (Baden) wurden so beigelegt. Von diesen Zeugen mit der Aufschrift "G:H: Badische Wald" konnten bisher immer nur die um 1820 unter den Stein gelegten Bruchstücke gefunden werden.

Für die Größe der Zeugen gab es anscheinend keine Vorgabe. Der bislang kleinste badische Zeuge ist ein quadratisches Bleiplättchen mit 2 cm Seitenlänge und 2 mm Blechstärke. Es zeigt die erhaben ausgeführten Buchstaben "KW" für den Kameralwald der Gemeinde Altneudorf. Der größte Zeuge lag unter einem Grenzstein der Gemeinde Hüffenhardt aus dem Jahre 1781. Er ist aus gebranntem Ton und mißt 15 x 8 x 2,5 cm. Auf ihm ist der Buchstabe "H" für Hüffenhardt und eine stilisierte Pflugschar wiedergegeben. Alle inzwischen in Baden gefundenen Zeugen aus Metall und Ton kamen mehrheitlich zwischen etwa 1750-1854 in die Erde. Zuvor waren es vermutlich nur Scherben, Kieselsteine, Ziegel und andere unverwesliche Dinge. Mit der um 1851 abgeschlossenen Neuvermessung des Großherzogtums Baden bedurfte es der Zeugen nicht mehr. Die durchgeführte "Driangulierung" überzog das Land mit einem Dreiecksnetz, das zu absolut zuverlässigen Messungen führte. Soweit es heute ersichtlich ist, blieb es dann noch einige Jahre in Dilsberg, Stockach und Freiburg i. Br. bei dem alten Brauch. Am längsten hielt er sich in Freiburg. Dort dürfte aus der Vielzahl der kleinen, wappenförmigen Zeugen einer mit der Jahreszahl 1898 der letzte gewesen sein.

Der vielleicht älteste aus Ton gefertigte Zeuge ist in Oberndorf a. N. gefunden worden. Er zeigt eine Wolfsangel und wird auf eine Grenzziehung von 1678 zurückgeführt. Jahreszahlen auf Zeugen sind nicht so häufig und manchmal nicht mehr eindeutig lesbar. Ein Anhaltspunkt ist dann gewöhnlich die Jahreszahl des Steines, was vermutlich bei dem Oberndorfer Zeugen zur Datierung führte. Diese Methode ist aber keineswegs unfehlbar. Es ist schon vorgekommen, daß ein alter Stein angehoben.und wieder befestigt wurde und dabei neue Zeugen unter seinen Fuß kamen.

Grenzstein aus Bretten

Hälfte eines Zeugen der Stadt Bretten
18. Jahrhundert. Roter Ton
Maße: 13 x 9 x 9 cm.
Grenzstein

Zeuge aus dem Staatswald Lobenfeld/Wiesental,
Ortsteil von Langenzell, um 1750.
 CP = Churpfalz, C TH = Carl Theodor.
 Heller Ton, hellgelb glasiert
Maße: 6,5 x 5,5 x 0,3 cm.

Grenzstein
Baden

 

 Zeuge aus der Gemarkungs- und Waldgrenze der Gemeinde Schönbrunn/Kolben.
Aus drei Teilen zusammengesetzt und restauriert.
Das linke fehlende Stück mit den Buchstaben G : H wurde nicht gefunden.
Gebrannter Ton, braun glasiert, gelbe Inschrift.
Maße: 8.x 4 x 0, 6 cm.

4.2.3  Verlust der Beweiskraft


In Württemberg verloren die Zeugen im Jahre 1899 ihre Beweiskraft. Dennoch blieb es an vielen Orten bei dem alten Brauch. Nun erhielten die Töpfer von den Gemeinden den Auftrag zur Zeugenherstellung. Die dann in größeren Stückzahlen gelieferten Tontäfelchen lagerten bis zu ihrer Verwendung auf Rathausspeichern oder den örtlichen Bauhöfen. Im Grunde waren das nur "Erinnerungsstücke". Noch immer kamen sie bei Neuvermessungen unter die Grenzsteine, aber ihre frühere Beweiskraft hatten sie verloren. Es bedurfte keiner großen Mühe, solche Zeugen zu bekommen. Als nach der Gebietsreform viele Gemeinden zusammengelegt wurden, gelangten zunächst ganze Kisten mit diesen Rathauszeugen auf die Müllkippen. Alte Ortsnamen verschwanden, ehemals selbständige Ortschaften wurden zu Ortsteilen größerer Nachbargemeinden und verloren damit ihre Eigenständigkeit. Die noch vorhandenen Zeugen konnten nicht mehr verwendet werden. Im übrigen führten jetzt viele württembergische Gemeinden den Brauch nicht mehr fort.

4.2.4  Beginn der Sammlertätigkeit

Diese Vorgänge nutzten zunächst nur einige wenige Sammler. Inzwischen gibt es in Württemberg über zweihundert aktive Zeugensammler. Mehrheitlich besitzen sie die sogenannten "Rathauszeugen", eben jene Stücke, die seit der Jahrhundertwende fast frei verfügbar waren. Nach 1960 gelangten aber dann ganze Kisten mit großen Stückzahlen gleicher Zeugen in Sammlerhände. Begehrt sind Zeugen, die es auf den Rathäusern schon lange nicht mehr gibt und alle Stücke aus der Zeit vor 1900. Und wo etwas begehrt ist, melden sich auch die Fälscher. In Württemberg gibt es inzwischen einige Fälscher, die vermutlich bei Töpfern arbeiten lassen. Echt aussehende Kopien württembergischer Zeugen sind vielfach in Umlauf. Mittlerweile werden auch badische Zeugen angeboten, die zuvor nicht bekannt waren. Wenngleich es bisher reine Phantasiegebilde waren, die vermutlich im Ausland gefertigt wurden, fand ein württembergischer Antiquitätenhändler wiederholt Abnehmer. Badische Zeugen, die nur noch aus dem Boden kommen können, sind selten geworden. Die Fälscher wissen, daß deshalb Vergleichsmöglichkeiten fehlen und bieten weiterhin neue Fälschungen an.

4.3   "Lebendige" Zeugen

Im 17. und 18. Jahrhundert gab es auch "lebendige Zeugen". Bei der Setzung neuer Steine wurden Knaben mitgenommen, die sich die Standorte der Steine merken sollten. Um dies zu erreichen, konnten sie an den Haaren gezogen oder unsanft angefaßt werden und mußten vielleicht sogar leichte Schläge hinnehmen. Gelegentlich stieß man einen der Knaben auch in die für den Stein ausgehobene Grube, bevor er vielleicht ein Geldstück daraus aufheben durfte. Bei Florinus [2] heißt es hierzu: "Man leget auch wohl ein Stücklein Geldes in die Grube, dahin der Marck kommen soll, und überläßt es einem Jungen, dafem er es mit dem Mund aufhebt. Im aufheben aber stößt man ihm das Maul leidentlich auf die Erde." Dabei sollten die Jungen noch Merksprüche lernen und aufsagen. Einer dieser Sprüche lautete: "Was ich anjetzt als klein gesehen / Dabey will ich im Alter stehen / Und alle Wahrheit zeigen an / Wann dieser Stein nicht reden kann."

Bei den einmal an vielen Orten üblichen Grenzumgängen gab es ähnliche Bräuche. Die Dorfjugend sollte sich bei den feierlichen Prozessionen entlang der Gemarkungsgrenzen die Standorte der Marksteine einprägen. Das Gedächtnis der jungen Leute mußte dabei nach altem Brauch mit Ohrfeigen, Rippenstößen und anderen unsanften Handlungen gefestigt werden. Die im Anschluß verteilten Brezeln und Würste dürften die Merkfähigkeit dann nochmals verbessert haben.

5      Lohn für die Untergänger


In der neueren Literatur wird immer wieder behauptet, daß die Untergänger nur ehrenamtlich, also unentgeltlich arbeiteten. Ihrem Ehrenamt entsprechend habe man ihnen das als Auszeichnung anzusehende Essen und den Trunk gereicht. In einer Reihe früherer Vorschriften sind jedoch klare und genaue Angaben über ihre Bezahlung enthalten. So mußten nach der Badischen Landesordnung aus dem Jahre 1715 die Gemeinden den "geschworenen" Untergängern oder Märkern den ortsüblichen Lohn bezahlen. In der 1782 erschienenen Tübinger Gesetzessammlung heißt es in § 61, daß der Felduntergänger keine Besoldung, jedoch den bei den Feldsteußlern "gedachten" Taglohn erhält. Ergänzend wird dann 1786 bestimmt, daß die Untergänger für die Fälle, in denen die Steinsetzung keinen Tag erfordere, 20 Kreuzer erhalten. In Hessen erhielten die Steinsetzer für einen Tag 1/2 Viertel Wein oder 9 Albus und für jeden gesetzten Stein nochmals 3 Albus (Albus = Weißpfennig, eine Silbermünze). In Hanau bekamen die Landscheider für eine "Ausheischung" 5 Albus und für jeden gesetzten Stein 12 "Pfenning". Nach dem Solmschen Landrecht des Jahres 1612 erhielten die Landscheider vor einem Ausgang 1/2 Viertel Wein und für jeden gesetzten Stein wiederum 12 "Pfenning". Die Durlacher Untergänger bekamen im Jahre 1577 für die Ausmessung eines Morgens 1 Schilling und für jeden gesetzten Stein 8 "Pfenning". Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Grenzstein
Schönbrunn

 Zeuge der Gemeinde Schönbrunn, Rhein-Neckar-Kreis.
 Grenze Privatwald/Staatswald. Bleiplättchen, beigelegt 1768.
 ST: C: A: = Stüber Cent Allmend (wald).
Maße: 7 x 2,5 x 0, 1 cm.


6      Ein "Dreiherrenstein" aus dem Jahre 1612 und seine Zeugen


Im Jahre 1612 wurde für die Grenzen der Kurpfalz, des Fürstbistums Speyer und der Markgrafschaft Baden Durlach ein Stein gesetzt, der die Form eines dreiseitigen Primas hatte. Man kennt ihn nur als den Dreieckigen Stein", und seit langer Zeit hat auch das Gewann diesen Namen. Seine Flächen haben ihre einmal scharfen Kanten schon lange verloren, und so könnte man ihn heute eher als runden Stein bezeichnen.

Der Stein steht im äußeren Bereich eines Waldweges und war deshalb immer gefährdet. Vielleicht hat aber auch der einmal verbreitete Hexen- und Dämonenglauben zum Substanzverlust beigetragen. Die Anrufung der göttlichen Dreifaltigkeit, aber auch die Dreizahl selbst, verbunden mit allerlei Beschwörungsformeln, Rezepten und Ritualen-, sollten Hexen und Dämonen vertreiben. Von Grenzsteinen ging nach der Volksmeinung eine besondere Kraft aus. Auf Grenzsteine gelegte Heilmittel sollten nachhaltiger wirken. Ganz besondere Kräfte wurden den Dreimärkern zugeschrieben; und als noch wirksamer galten diese, wenn sie drei Herrschaften abgrenzten, mithin "Dreiherrensteine" waren. So wird berichtet, daß Stücke von solchen Steinen zu einem Pulver verarbeitet wurden, das als wirksame Medizin galt. Splitter von solchen Steinen bildeten heilkräftige Amulette.

Der auf dem Waldweg stehende Dreimärker wurde vermutlich bei der Holzabfuhr an seinem Übergang zum Fuß abgebrochen. Das obere, beschriftete Stück stand noch einige Zeit neben dem etwa 44 cm aus dem Boden ragenden Fuß, bis es eines Tages von Unbekannten mitgenommen wurde. Es zeigte sich später, daß bei der Beschädigung des Steines auch sein Fußteil aus dem Boden gerissen wurde, aber dann wieder an seinen Platz kam. Dieser Vorgang ist nicht aktenkundig geworden, aber unter dem Fuß gefundene moderne Preßglasscherben weisen darauf hin.

Nach einem Aufruf in der örtlichen Presse im Frühjahr 1986 konnte der Stein wiedergefunden, überarbeitet und mit dem inzwischen ausgehobenen Fußteil verbunden werden. Im Juli 1986 kam er während einer feierlichen Handlung wieder an seinen alten Platz. Die heute an dem Stein sichtbaren Zeichen sind mehrheitlich im 18. und 19. Jahrhundert angebracht worden. Seine ursprüngliche Beschriftung ist schon lange verschwunden.

Bevor aber für den renovierten Stein wieder eine Grube ausgehoben wurde, bot sich die Möglichkeit, die einmal beigelegten Zeugen zu bergen und ihre ehemalige Lage zu ermitteln.

Fundstelle


Grabungsbefund "Dreieckiger Stein" aus [15]. Das Dreieck entspricht den Seiten des "Dreieckigen Steins" an seinem ursprünglichen Standort.


Östlich des Steinstandortes fand sich auf der Jöhlinger Seite, 37 cm vom Grenzpunkt entfernt und 54 cm unter dem Weg, ein kleiner Sandsteinquader. Seine Oberkante bildete mit ca. 263 Grad über den Meß- und Grenzpunkt (Dreiecksmitte) eine Gerade, die verlängert den Stein 5 tangierte und dann weiter zum nächsten Grenzstein führte. Der Quader war also Richtungszeiger und gleichzeitig eine unterirdische Sicherung des Grenzverlaufes. Die beiden Muschelkalksteine 2 und 4 hatten die früheren Untergänger nach Norden ausgerichtet. Die Mittelpunktabstände der Steine 2, 3 und 4 waren jeweils gleich, wie auch die Strecken vom Meßpunkt zu den Steinmitten 3 und 4. Die Keramikscherben, Pos. 6, wurden 75 cm unter der heutigen Oberfläche im Verlauf der Grenzlinie Weingarten/Jöhlingen gefunden. Es sind Bruchstücke eines nur innen glasierten Topfes. Die Glasur und die Stilmerkmale des Randstückes weisen in das 16. Jahrhundert.

Die Projektion aller Befunde, jeweils auf eine Ebene, machte die Zusammenhänge sichtbar und das System der damaligen Untergänger teilweise durchschaubar. Die angewandte Methode genügte den damaligen Anforderungen an die Meßgenauigkeit durchaus. Die Verschiedenheit der Beilagen läßt vermuten, daß Untergänger des Fürstenbistums Speyer (Jöhlingen), der Kurpfalz (Weingarten) und der Markgrafschaft Baden-Durlach (Berghausen) beteiligt waren.

Der Sandsteinquader, Pos. 1, (aus rotem Buntsandstein, Länge 15 cm, Breite 7,5 - 8 cm; eine Längsfläche ist bearbeitet und glatt, die anderen Flächen sind roh behauen) sowie der kleinere Sandstein, Pos. 5, könnten aus dem Raum Durlach sein, wo derselbe Sandstein gebrochen wurde. In den drei Gemeinden, deren Grenzen am Dreimärker zusammentreffen, steht nur Muschelkalk, aber kein Buntsandstein an. Die flachen, gelblichen Muschelkalksteine, Pos. 2-4, könnten auf kurpfälzische Untergänger zurückgehen, die Gefäßscherben, Pos. 6, vielleicht auf die Geschworenen des Fürstenbistums Speyer. Pos.,7 sind neuere Preßglasscherben.

7     Merkmale, Formen und Typen der Grenzsteine

Alte Grenzsteine geben mit ihren Wappen, Zeichen und Abkürzungen oft Rätsel auf. Überhaupt ist die Vielzahl ihrer Formen, Zeichen und Funktionen erstaunlich. So gab es einmal Asylsteine, Geleitsteine, Zehnt-, Weid-, Fisch- und Wassersteine, aber auch Gerichts- und Obrigkeitssteine. (Auf weitere Einzelheiten wird in diesem Rahmen jedoch nicht weiter eingegangen.) Heute sind manche der einst so wichtigen Steine eher in Villenvorgärten, als an ihren alten Standorten zu finden.

Der obere Teil eines Grenzsteines ist der Kopf, der in alter Zeit vielfach oval war, aber auch flach, spitz, gewölbt, seltener geschweift sein konnte. Auf der Kopffläche ist fast immer eine kleine Rinne eingeschlagen, die in frühere Beschreibungen als Grinne, Runse, Raunse oder Schleife einging. Sie zeigt den jeweiligen Grenzverlauf an und gibt gleichzeitig Hinweise auf den vorhergehenden und den in der Numerierung folgenden Stein. Heute wird diese Rinne als Weisung bezeichnet.

Grenzsteine lassen sich allgemein auf die heimischen Steinbrüche zurückführen. Sie spiegeln damit die örtlichen, geologischen Gegebenheiten wider. Gewöhnlich hat ein Mark- oder Grenzstein vier gerade Seiten und damit fast immer einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt. Dreieckige Steine sind das Kennzeichen dreier Grenzen. Aller dings kann an solchen Grenzpunkten hin und wieder ein Stein mit einem kreisrunden Querschnitt stehen. Das gilt auch für "Viermärker", die vier Grenzen anzeigen. Der untere, umfangreichere und nur grob behauene Teil eines Grenzsteines ist der Fuß. Die Grube, in die er gesetzt wird, ist das Lager oder Bett. Die wahrscheinlich erst im 18. Jahrhundert üblichen Numerierungen kamen bei rechteckigen Steinen gewöhnlich an eine Schmalseite.

An den Gemarkungssteinen finden wir zuweilen die Ortswappen oder die Fleckenzeichen, aber mehrheitlich die Anfangsbuchstaben der Ortsnamen. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts kam es im deutschen Reich zu einer einheitlichen Regelung. Als ersten Buchstaben sollten die Steine ein "M" für Markung und an zweiter Stelle den Anfangsbuchstaben des Ortes tragen. An älteren Steinen ist fast immer ein "G" für Gemarkung zu finden, und nicht immer steht dieser Buchstabe an erster Stelle. Immer wieder gibt es Ausnahmen, wie auch seitenverkehrte Zeichen oder an der falschen Seite angebrachte Buchstabenpaare. Eine Jahreszahl bekundet zumeist die Steinsetzung. Sie kann aber ebenso auf einen späteren Grenzvertrag zurückgehen. Solche Verträge konnten dazu führen, daß der Stein an seinen langen Seiten unterschiedliche Jahreszahlen trägt und in eine zusätzliche Zahlenfolge eingereiht wurde. Die an den Gemarkungssteinen anzutreffenden Zeichen werden in ihrer Vielfalt von keinem anderen Stein erreicht.


8   Schlußbemerkung

Unser alter Grenzstein am Wegrand ist ein Stück Heimat, ein Zeuge der Geschichte. Seine verwitterte Oberfläche und seine Risse können uns nachdenklich stimmen. Mißachten wir doch zu oft die Grenzen der Natur und der Umwelt. Manch früheres Grenzzeichen ist inzwischen ein seltenes Kulturdenkmal, das es zu bewahren gilt. Mit einem neuen Umweltbewußtsein können wir auch unsere alten Kulturgüter besser schützen.

Literatur

    [l] Beck, J. J.: Vollständiges Recht der Gränzen und Marksteine. Nürnberg, 4. Aufl., 1754.
    [2] Florinus, F. P.: Allgemeiner Klug- und Rechts-verständiger Haus-Vatter. Nürnberg 1702.
    [3] Hildebrand, H.: Vom Unterschied der Gräntz- und Marcksteine. Alldorf 1710.
    [4] Knichen, A.: De jure superiorit. territii. Hanau 1603.
    [5] Meurer, N.: Jagd- und Forstrecht. Frankfurt 1643.
    [6] Oetinger. J.: Tractatus de jure oder der Gründliche Bericht von den Grenzen. Jena 1670.
    [7] Orth, P. A.: Tractatus Jurisdico - pollticus de regali.  Von der Gleits-Herrlichkeit. Nürnberg 1672.
    [8] Polack, J. F.: Mathesis forensis. Leipzig 1734.
    [9] Roppelt, J. P.: Praktische Abhandlung von den Gränz-Zeichen. Coburg 1775.
    [10] Voigtel, N.: Vermehrte Geometria Subterranea oder Marckscheide-Kunst. Eisleben 1713.
    [11] Rössler, B.: Speculum metallurgiae. Hell-polierter Berg-Bau-Spiegel. Dresden 1700.
    [12] Schwarz, C, E.: Abhandlung von den Feldsteußlern und Felduntergängern. Tübingen 1782.
    [13] Handbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin 1930.
    [14] Hentschel, K.-H.: "Von Geleitsteinen und heilsamen Dreimärkern". In: Weingartener Heimatblätter Nr. 3, 1986.
    [15] Hentschel, K.-H.: "Grenzzeichen, Untergänger und 'Geheime Zeugen' ". In: Hierzuland, Heft 1, Karlsruhe 1988.
    [16] Hentschel, K.-H.: "Ein ungewönliches Grenzzeichen. In: Hierzuland, Heft 9, Karlsruhe 1990.
    [17] Hentschel, K.-H.: "Der Ettlinger 'Tote Mann' " aus neuer Sicht". In: Hierzuland, Heft 18, Karlsruhe 1994.


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