Grenzzeichen,
Untergänger und "Geheime Zeugen"
Zeuge der Stadt Freiburg i. Br.
(Bisher sind von diesem Typ nur wenige Exemplare bekannt.)
Braun und weiß glasiert. Auf der Rückseite steht die Jahreszahl
1835.
Maße: 4 x 3 x 1 cm.
1 Grenzsteine in
Deutschland schon zu Zeiten der Kreuzzüge
Einige Autoren
vermuten, daß Grenzsteine in Deutschland erst im 15.
Jahrhundert
aufkamen. Vieles spricht jedoch dafür, daß Grenzsteine
schon
zur Zeit der Kreuzzüge die Grenzen markierten. In dieser
kriegerischen
Epoche, die von 1096 bis 1292 dauerte, kehrten zahlreiche
Kreuzfahrer nicht
zurück. Im Zug der Erbfolge und den damit
verbundenen Erbteilungen waren
Grenzänderungen vielmals
unumgänglich. Ein früher an Bächen,
Felsen,
Waldrändern und anderen natürlichen Marken gebundener
Grenzverlauf
mußte zuweilen neu festgelegt werden. Dafür
konnten vielleicht
Pfähle verwendet oder Erdhügel
aufgeschüttet werden, wie dasnoch im späten Mittelalter
üblich war. Es fällt aber schwer
zu glauben, daß den
Kreuzrittern die im Mittelmeerraum schon lange
gebräuchlichen
Grenzsteine verborgen blieben. Das Wissen um diese Grenzsteine
wurde
sicher weitergegeben und auch genutzt.
Im Museum der
Stadt Rüsselsheim steht ein beschrifteter Grenzstein aus
dem 14.
Jahrhundert. In seiner lateinischen Inschrift steht die in
gotischen
Minuskeln gehaltene Jahreszahl 1360. Ein "Kreuzstein", der
einmal um 1300
an der Friedgrenze der Stadt Freiburg i. Br. stand, ist
heute im Technischen
Rathaus der Stadt zu sehen. Nach einer Freiburger
Urkunde aus dem Jahre 1368
war die Stadt damals von 19 Kreuzen umgeben.
Diese Kreuze standen an der
Fried- oder Weichbildgrenze", hinter der
Gewalttätigkeiten und "Friedbruch"
verschärften Strafen
unterlagen. Eine Bestimmung aus dieser Zeit lautet:
"wem ouch die stat zu
Friburg verbotten wir . . . der soll ouch für
alle krütze us,
und da uswendig belieben, als lange das gebot ist."
Der
Freiburger Kreuzstein, ein massiver Bruchstein, hat eine Höhe von
126
cm und ist 60-70 cm breit. Das Kreuz im oberen Teil des Steines ist
in
Stil und Form des 13./14. Jahrhunderts reliefartig ausgehauen. Die
gleich
langen Balken erweitern sich an den Enden leicht bogenförmig.
Das untere
Ende des Längsbalkens ruht auf einem verjüngten,
kurzen Schaft.
Die Ähnlichkeit mit alten Marktkreuzen ist
unverkennbar. In der Dresdener
Bilderhandschrift des Sachsenspiegels ist
ir. der Illustration zum Landrecht
111, 66 § 1 ein Marktkreuz
wiedergegeben, das fast gleich gestaltet
ist.
Es
muß aber im deutschsprachigen Raum schon vorher Grenzsteine
gegeben
haben. Aus den Strafbestimmungen des Sachsenspiegels kann das
geschlossen
werden. Das um 1220/30 entstandene Rechtsbuch wurde
ursprünglich in
Latein, der damaligen Amtssprache verfaßt. Noch
im 13. Jahrhundert
erschien die Quedlinburger Handschrift, eine
frühe, deutsche Ausgabe
des Sachsenspiegels. In ihr heißt es im
2. Buch des Landrechts in Kap.
28, § 2: "... oder howet he malbome,
grevet he op stene, de to markstenen
gesat sin, he mut drittich scillinge
geven."
Eine Strafbestimmung kann sich aber nur auf
vorliegende Tatbestände
stützen, womit deutlich wird, daß
schon lange zuvor Grenzsteine
ausgegraben wurden. In diesem Gesetzestext
werden auch die Malbäume,
also die Grenzbäume genannt, die mit
besonderen Zeichen versehen, ebenfalls
die Grenzen
sicherten.
2 Loch- oder
Malbäume
Standen starke Bäume an der Grenzlinie,
so konnten diese in früheren
Jahrhunderten zur Sicherung der Grenzen
markiert werden und galten damit
als gültige Grenzzeichen. Nach altem
Brauch wurde an den dafür
ausgewählten Bäumen ein
schräggestelltes Kreuz, ein "Andreaskreuz",
eingehauen oder
eingebrannt. Gelegentlich wird noch von anderen Zeichen,
auch von
Buchstaben berichtet, die einen Loch- oder Malbaum kennzeichneten.
Der
Mittelpunkt der Kreuzmarke erhielt als zusätzliches Merkmal
eine
Bohrung, nach altem Sprachgebrauch ein"Loch". Die Bezeichnung
"Lochbaum"
hatte aber ursprünglich nichts mit diesem Loch zu tun. Die
längst
im 16. Jahrhundert im süddeutschen Raum geläufige
Bezeichnung "Loochen"
geht auf das althochdeutsche Wort "hlah" oder "lah"
zurück, das sich
regional im Laufe der Zeit zu "lachen", "lauchen",
"loochen" und ähnlichen
Formen veränderte. Das Wort bedeutete
ursprünglich nur Kerbe, Einschnitt,
stand dann für "Zeichen" und
wurde am Ende zum Grenzzeichen. In der
Pfalz ist "loog" daraus geworden.
"Loogfelsen" sind im Pfälzer Wald
häufig anzutreffen. Fast immer
ist an ihnen ein Andreaskreuz, mitunter
auch ein Griechisches Kreuz, neben
weiteren Zeichen. Auch im Schwarzwald
gibt es noch vereinzelt solche
Felsmarken. Übrigens werden in manchen
ländlichen Gemeinden
Südbadens die Grenzsteine noch heute als "Loochen"
bezeichnet. Ein
Baum an der Grenzlinie konnte zum "Lochbaum" werden, wenn
an ihm ein
Andreaskreuz eingeschlagen und in dessen Mitte zusätzlich
ein kleines
Loch gebohrt wurde. Auch von anders geformten Zeichen wird berichtet.
So
wurden die Grenzbäume der Stadt Staufen im Jahre 1617 mit
Hirtenstäben
"gelochet". Den in der neueren Literatur so oft
zitierten "durchbohrten"
Lochbaum hat es aber nie gegeben. Immer wieder
wird in alten Vorschriften
darauf hingewiesen, daß die Zeichen an
den Grenzbäumen möglichst
alle drei, spätestens alle
fünf Jahre zu erneuern sind. Geschehe
dies nicht, so könnten sie
besonders an jungen Bäumen so verwachsen
und "verwimmern", daß
sie äußerlich nicht mehr zu
sehen
wären.
Nach einer alten Grenzbeschreibung
waren die Andreaskreuze an den Bäumen
stets drei Fuß (ca. 90
cm) über dem Boden angebracht. In der Geometrischen
Beschreibung der
Stadt Freiburg aus dem Jahre 1608 wird das Maß für
die "Lochen"
der Bäume mit drei Zoll angegeben. Der Balken eines
solchen
"Kreuzlochen" war demnach etwa 9 cm lang. Verschiedene Autoren des
17. und
18. Jahrhunderts führen an, wie verwachsene Zeichen
wiederzufinden sind.
So schreibt Oetinger [6]. ".. im Zweifel den Baum an
der vermuteten Stelle
abrinden, da es sich denn, wenn zumal ehedem
eingebrandt, unter der äußeren
Rinde selber gar bald anzeigen
wird, ob ehedem ein Gräntzmerckmal darein
gehauen worden oder nicht."
Lochbäume waren noch zu Beginn des letzten
Jahrhunderts in den
Wäldern des süddeutschen Raumes sehr
verbreitet.
3 Seltsame Strafen für
Grenzfrevler
Als es noch keine ausführlichen Grenz- und
Steinbeschreibungen gab,
war es sicher schwierig, einen Grenzpunkt zu
sichern. Der recht harmlosen
Strafbestimmung des Sachsenspiegels folgte
die grausame Strafandrohung der
alten deutschen Zehntordnungen. Die aber
damit verknüpften Bedingungen
lassen indessen vermuten, daß
sich diese Strafe nie verwirklichen ließ,
die da
lautet:
"Wo einer wissendlich Marksteine ausgrabet / den
soll man in die Erde graben
biß an den Halß / und sollen dann
nehmen 4 Pferde die des Ackers
nicht gewohnt seyn / und einen Pflug der
neu ist / und sollen die Pferde
nicht mehr gezogen / und der Enkh (Knecht)
nicht mehr geähren (gepflügt)
noch den Pflughalter nicht mehr
den Pflug gehalten haben / und ihme nach
den Halß ähren /
biß so lange er ihme der Halß
abgeähren
hat."
Der Rechtsgelehrte Andreas Knichen
[4] schrieb im Jahre 1603, daß die
Strafandrohung zwar jedesmal beim
"Peters-Gericht" vorgelesen wird, aber
nicht mehr gebräuchlich sei.
So viel er sich erinnere, sei sie auch
niemals ausgeführt worden. Mit
dem beginnenden Spätmittelalter
mußte der Grenzsteinfrevler
ohnedies nur noch mit dem Landesverweis,
einer Geldstrafe oder mit
Stockschlägen rechnen. Den Grenzsteinen drohten
aber im übrigen
von Hochwassern, Unwettern und Erdbewegungen Gefahren.
Fehlende Steine
galt es zu ersetzen und die richtige Stelle
wiederzufinden.
Schließlich war das immer die Aufgabe der
Landmesser, aber schon früh
wurde deren Arbeit von sogenannten
Untergängern überwacht.
Titelkupfer in Beck: "Vollständiges Recht der
Gränzen und Marksteine", siehe Literaturangabe
[1]
4 Die Untergänger und
ihre "Geheimen Zeugen"
Untergänger waren vorwiegend
Angehörige der Ortsgerichte oder des
Magistrats. Nach
Übereinkunft mit den Landmessern und den Betroffenen
setzten diese
Untergänger die Grenzsteine. Als "Untergang" wurde erstmals
im Jahre
1281 eine örtliche Behörde in Württemberg
bezeichnet,
welche die Einhaltung der Bauvorschriften zu überwachen
hatte. In der
Folge gab es den Stadt- und den Felduntergang, die
Felduntergänger.
Mit "Untergehen" war einmal eine Untersuchung
gemeint, bei der man gehen
mußte; ein Begriff, der uns heute fremd
ist. Untergänger waren
geachtete Leute, die als Amtspersonen die
Gemarkungsgrenzen und Liegenschaften
kontrollierten. Sie verteilten die
Güter unter die Erben und waren außerdem
für alle
Güterteilungen zuständig, deren Schätzungen
in ihr
Aufgabengebiet fiel.
4.1 Untergänger und andere regionale
Bezeichnungen
Im 17. und 18. Jahrhundert entstanden regional
neue Bezeichnungen für
die Untergänger. Auf Grund ihrer Arbeit,
aber auch auf die Zahl ihrer
Mitglieder bezogen, kam es zu Namen wie:
Schieder, Unterschieder, Märker,
Feldrichter, Geschworene,
Steinsetzer, Vierer und Siebener. Ein Untergang
setzte sich aus mindestens
drei, meist aber aus vier bis sechs, in manchen
Gegenden sogar immer aus
sieben Männern zusammen.
4.2 "Unterirdische"
Zeugen
Diese Männer waren es, die "Geheime Unterlagen"
unter die Grenzsteine
legten, um damit den Meßpunkt zu sichern. Beck
[ 1 ] erläutert
das so:
"Man pflegt es aber bey der
äusserlichen Bezeichnung der Steine nicht
zu belassen, sondem es
werden auch inwendig etliche Steinlein beygelegt,
welche man Zeugen,
Geheimnus, Merkzeichen, Loßzeichen oder Jungen,
item Beleg, Gemerk,
Beylagen, nennet... Im Herzogtum Würtemberg nennen
sie die
Untergänger Eyer und sehen so gleich bey der Hebung der
Marksteine
nach, ob der Stein seine Eyer habe, oder
nicht."
4.2.1 Natürliche Beilagen
Durch ihren
Eid waren die Untergänger verpflichtet, das
"Untergängergeheimnis"
bis an ihr Lebensende zu wahren. Bei
Grenzstreitigkeiten wurden sie als anerkannte
Richter tätig. Ihrem
"Untergänglichen Spruch" hatten sich die Parteien
zu beugen. Kam es
aber zu einer Revision, so entschied ein "Oberuntergang",
der sich aus
mehreren Untergängern der nächsten Stadt bildete.
Oetinger [6]
berichtet 1670, daß manche Untergänger Ziegelsteine
oder
Gläser, aber auch Kohlen, als Kennzeichen unter die
Marksteine
legten. Seit alter Zeit hätte man solche Zeugen als
Wahrzeichen gehalten.
Auch Kieselsteine, Eierschalen und Scherben werden
genannt. Häufig verwendeten
die Untergänger Ziegelplatten, die
sie in mehrere Stücke zerschlugen
und diese dann an bestimmten
Stellen unter die Grenzsteine legten. Der von
Florinus 1702 erschienene
"Haus-Vatter" [2] vermerkt hierzu: "Wann ein Stein
gehoben und solche sich
zusammenfügende Trümmer gefunden werden,
die läßt man
als tüchtige Zeichen gelten. "
Untergelegte Kiesel
oder Steine sollten in der Nähe des Grenzsteines
nicht vorkommen.
Stand also im Nahbereich Muschelkalk an, so hatten beigelegte
Steine fast
immer eine andere Zusammensetzung. Niemand durfte die Untergänger
bei
der von ihnen vorgenommenen "Verzeugung" beobachten. Beck [1 ]
schreibt
dazu: "sobald sie anfangen die Erden zu graben, alle andere, so
darbey gegenwärtig,
auch sogar der Richter selbst, sich auf die
Seiten begeben sollen."
4.2.2 Serienmäßig
gefertigte Beilagen
Bald nach dem Dreißigjährigen
Krieg wurden vermutlich die ersten
serienmäßig gefertigten
Beilagen verwendet. Es ist anzunehmen,
daß solche Zeugen die
Sicherheit erhöhten. Schließlich konnte
ein Grenzfrevler
ebenfalls Ziegelstücke unterlegen, die sich bei einer
Nachschau
"zusammenschickten" und damit nach der bisherigen Regel als
"tüchtige
Zeugen" galten. Die Untergänger mußten jetzt
allerdings die Herstellung
der neuen Zeugen überwachen und im
Anschluß die dafür verwendeten
Formen und Punze unter
Verschluß nehmen. Florinus und andere Autoren
berichten, daß
auch Rechenpfennige unter die Grenzsteine kamen. Vermutlich
wurden solche
Rechen- oder Raitpfennige nur sehr selten als Zeugen beigelegt,
denn
diesbezügliche Funde sind nicht bekannt. Metallplättchen
mit
eingeschlagenen Buchstaben, Zeichen und Wappenprägungen sind
jedoch
nicht selten. Überwiegend sind sie aus Bleiblech, das sich gut
bearbeiten
ließ und kaum korrodierte. Es folgten vielgestaltige
Zeugen aus gebranntem
Ton, mit Buchstaben, Symbolen, Fleckenzeichen,
Wappen, Inschriften und Jahreszahlen
(Bild 2). Zu Beginn wurden die neuen
Zeugen mehrheitlich glasiert. Das machte
sie haltbarer und überdies
auch schöner, was sicher anfangs auch
gewollt war. Später
drängte die augenscheinlich nur noch funktionelle
Gestaltung und die
Preisfrage das Schönheitsempfinden zurück. Die
Erinnerung an
einstmals zerschlagen beigelegte Ziegelplatten könnte
zu den Zeugen
mit "Sollbruchstellen" geführt haben. Derartige Zeugen
wurden an
vorgegebenen, mehr oder weniger tiefen Rillen gebrocnen und beigelegt.
Die
Untergänger der Stadt Endingen am Kaiserstuhl verwendeten im
Jahre
1786 solche Zeugen, als das Gebiet noch zu Vorderösterreich
gehörte.
Das Mittelstück eines dreiteiligen Zeugen kam in der
Grube in den Meßpunkt,
die beiden Außenteile jeweils in die
abgehenden Grenzlinien unter den
Stein. Die Stadt Bretten hatte als
ehemaliges kurpfälzisches Ober mt
einen viereckigen Zeugen mit einer
diagonal verlaufenden Bruchrille. Mit
dem Bruch entstanden zwei Dreiecke. Vielleicht aus Tradition zerbrach
man auch Zeugen, die keine
Sollbruchstelle hatten. Zeugen für eine Waldgrenze
bei
Schönbrunn (Baden) wurden so beigelegt. Von diesen Zeugen mit
der
Aufschrift "G:H: Badische Wald" konnten bisher immer nur die um 1820
unter
den Stein gelegten Bruchstücke gefunden werden.
Für die Größe der Zeugen gab es
anscheinend keine Vorgabe.
Der bislang kleinste badische Zeuge ist ein
quadratisches Bleiplättchen
mit 2 cm Seitenlänge und 2 mm
Blechstärke. Es zeigt die erhaben
ausgeführten Buchstaben "KW"
für den Kameralwald der Gemeinde Altneudorf.
Der größte
Zeuge lag unter einem Grenzstein der Gemeinde Hüffenhardt
aus dem
Jahre 1781. Er ist aus gebranntem Ton und mißt 15 x 8 x 2,5
cm. Auf
ihm ist der Buchstabe "H" für Hüffenhardt und eine
stilisierte
Pflugschar wiedergegeben. Alle inzwischen in Baden
gefundenen Zeugen
aus Metall und Ton kamen mehrheitlich zwischen etwa
1750-1854 in die Erde. Zuvor waren es vermutlich nur
Scherben, Kieselsteine, Ziegel
und andere unverwesliche Dinge. Mit der um
1851 abgeschlossenen Neuvermessung
des Großherzogtums Baden bedurfte
es der Zeugen nicht mehr. Die durchgeführte
"Driangulierung"
überzog das Land mit einem Dreiecksnetz, das zu
absolut
zuverlässigen Messungen führte. Soweit es heute
ersichtlich ist,
blieb es dann noch einige Jahre in Dilsberg, Stockach und
Freiburg i. Br.
bei dem alten Brauch. Am längsten hielt er sich in
Freiburg.
Dort dürfte aus der Vielzahl der kleinen,
wappenförmigen Zeugen
einer mit der Jahreszahl 1898 der letzte
gewesen sein.
Der vielleicht älteste aus Ton
gefertigte Zeuge ist in Oberndorf a.
N. gefunden worden. Er zeigt eine
Wolfsangel und wird auf eine Grenzziehung
von 1678
zurückgeführt. Jahreszahlen auf Zeugen sind nicht so
häufig
und manchmal nicht mehr eindeutig lesbar. Ein Anhaltspunkt ist
dann gewöhnlich
die Jahreszahl des Steines, was vermutlich bei dem
Oberndorfer Zeugen zur
Datierung führte. Diese Methode ist aber
keineswegs unfehlbar. Es ist
schon vorgekommen, daß ein alter Stein
angehoben.und wieder befestigt
wurde und dabei neue Zeugen unter seinen
Fuß kamen.
Hälfte eines Zeugen der Stadt
Bretten
18. Jahrhundert. Roter Ton
Maße: 13 x 9 x 9 cm.
|
Zeuge aus dem Staatswald
Lobenfeld/Wiesental,
Ortsteil von Langenzell, um
1750.
CP = Churpfalz, C TH = Carl
Theodor.
Heller Ton, hellgelb
glasiert
Maße: 6,5 x 5,5 x 0,3
cm.
|
Zeuge aus der Gemarkungs- und Waldgrenze der
Gemeinde Schönbrunn/Kolben.
Aus drei Teilen zusammengesetzt
und restauriert.
Das linke fehlende Stück mit den Buchstaben G
: H wurde nicht gefunden.
Gebrannter Ton, braun glasiert, gelbe
Inschrift.
Maße: 8.x 4 x 0, 6
cm.
4.2.3 Verlust
der Beweiskraft
In Württemberg verloren die Zeugen
im Jahre 1899 ihre Beweiskraft. Dennoch
blieb es an vielen Orten bei dem
alten Brauch. Nun erhielten die Töpfer
von den Gemeinden den Auftrag
zur Zeugenherstellung. Die dann in größeren
Stückzahlen
gelieferten Tontäfelchen lagerten bis zu ihrer Verwendung
auf
Rathausspeichern oder den örtlichen Bauhöfen. Im Grunde
waren
das nur "Erinnerungsstücke". Noch immer kamen sie bei
Neuvermessungen
unter die Grenzsteine, aber ihre frühere Beweiskraft
hatten sie verloren.
Es bedurfte keiner großen Mühe, solche
Zeugen zu bekommen. Als
nach der Gebietsreform viele Gemeinden
zusammengelegt wurden, gelangten zunächst
ganze Kisten mit diesen
Rathauszeugen auf die Müllkippen. Alte Ortsnamen
verschwanden,
ehemals selbständige Ortschaften wurden zu
Ortsteilen
größerer Nachbargemeinden und verloren damit ihre
Eigenständigkeit.
Die noch vorhandenen Zeugen konnten nicht mehr
verwendet werden. Im übrigen
führten jetzt viele
württembergische Gemeinden den Brauch nicht
mehr
fort.
4.2.4 Beginn der
Sammlertätigkeit
Diese Vorgänge nutzten zunächst
nur einige wenige Sammler. Inzwischen
gibt es in Württemberg
über zweihundert aktive Zeugensammler. Mehrheitlich
besitzen sie die
sogenannten "Rathauszeugen", eben jene Stücke, die
seit der
Jahrhundertwende fast frei verfügbar waren. Nach 1960 gelangten
aber
dann ganze Kisten mit großen Stückzahlen gleicher Zeugen
in
Sammlerhände. Begehrt sind Zeugen, die es auf den
Rathäusern
schon lange nicht mehr gibt und alle Stücke aus der
Zeit vor 1900. Und
wo etwas begehrt ist, melden sich auch die
Fälscher. In Württemberg
gibt es inzwischen einige
Fälscher, die vermutlich bei Töpfern
arbeiten lassen. Echt
aussehende Kopien württembergischer Zeugen sind
vielfach in Umlauf.
Mittlerweile werden auch badische Zeugen angeboten, die
zuvor nicht
bekannt waren. Wenngleich es bisher reine Phantasiegebilde waren,
die
vermutlich im Ausland gefertigt wurden, fand ein
württembergischer
Antiquitätenhändler wiederholt Abnehmer.
Badische Zeugen, die nur
noch aus dem Boden kommen können, sind
selten geworden. Die Fälscher
wissen, daß deshalb
Vergleichsmöglichkeiten fehlen und bieten
weiterhin neue
Fälschungen an.
4.3 "Lebendige"
Zeugen
Im 17. und 18. Jahrhundert gab es auch "lebendige Zeugen".
Bei der Setzung
neuer Steine wurden Knaben mitgenommen, die sich die
Standorte der Steine
merken sollten. Um dies zu erreichen, konnten sie an
den Haaren gezogen oder
unsanft angefaßt werden und mußten
vielleicht sogar leichte Schläge
hinnehmen. Gelegentlich stieß
man einen der Knaben auch in die für
den Stein ausgehobene Grube,
bevor er vielleicht ein Geldstück daraus
aufheben durfte. Bei
Florinus [2] heißt es hierzu: "Man leget auch
wohl ein
Stücklein Geldes in die Grube, dahin der Marck kommen soll,
und
überläßt es einem Jungen, dafem er es mit dem Mund
aufhebt.
Im aufheben aber stößt man ihm das Maul leidentlich
auf die Erde." Dabei sollten die Jungen noch Merksprüche
lernen und aufsagen. Einer
dieser Sprüche lautete: "Was ich anjetzt
als klein gesehen / Dabey
will ich im Alter stehen / Und alle Wahrheit
zeigen an / Wann dieser Stein
nicht reden kann."
Bei den
einmal an vielen Orten üblichen Grenzumgängen gab es
ähnliche
Bräuche. Die Dorfjugend sollte sich bei den feierlichen
Prozessionen
entlang der Gemarkungsgrenzen die Standorte der Marksteine
einprägen.
Das Gedächtnis der jungen Leute mußte dabei
nach altem Brauch
mit Ohrfeigen, Rippenstößen und anderen
unsanften Handlungen gefestigt
werden. Die im Anschluß verteilten
Brezeln und Würste dürften
die Merkfähigkeit dann nochmals
verbessert haben.
5 Lohn für die
Untergänger
In der neueren Literatur wird immer
wieder behauptet, daß die Untergänger
nur ehrenamtlich, also
unentgeltlich arbeiteten. Ihrem Ehrenamt entsprechend
habe man ihnen das
als Auszeichnung anzusehende Essen und den Trunk gereicht.
In einer Reihe
früherer Vorschriften sind jedoch klare und genaue Angaben
über
ihre Bezahlung enthalten. So mußten nach der Badischen
Landesordnung
aus dem Jahre 1715 die Gemeinden den "geschworenen"
Untergängern oder
Märkern den ortsüblichen Lohn bezahlen.
In der 1782 erschienenen
Tübinger Gesetzessammlung heißt es in
§ 61, daß der
Felduntergänger keine Besoldung, jedoch den
bei den Feldsteußlern
"gedachten" Taglohn erhält.
Ergänzend wird dann 1786 bestimmt,
daß die Untergänger
für die Fälle, in denen die Steinsetzung
keinen Tag erfordere,
20 Kreuzer erhalten. In Hessen erhielten die Steinsetzer
für einen
Tag 1/2 Viertel Wein oder 9 Albus und für jeden gesetzten
Stein
nochmals 3 Albus (Albus = Weißpfennig, eine Silbermünze).
In
Hanau bekamen die Landscheider für eine "Ausheischung" 5 Albus
und
für jeden gesetzten Stein 12 "Pfenning". Nach dem Solmschen
Landrecht
des Jahres 1612 erhielten die Landscheider vor einem Ausgang
1/2
Viertel
Wein und für jeden gesetzten Stein wiederum 12 "Pfenning".
Die Durlacher
Untergänger bekamen im Jahre 1577 für die
Ausmessung eines Morgens
1 Schilling und für jeden gesetzten Stein 8
"Pfenning". Die Reihe ließe
sich
fortsetzen.
Zeuge der Gemeinde
Schönbrunn, Rhein-Neckar-Kreis.
Grenze
Privatwald/Staatswald. Bleiplättchen, beigelegt
1768.
ST: C: A: = Stüber Cent Allmend (wald).
Maße: 7 x 2,5 x 0, 1 cm.
6 Ein
"Dreiherrenstein" aus dem Jahre 1612 und seine Zeugen
Im
Jahre 1612 wurde für die Grenzen der Kurpfalz, des
Fürstbistums
Speyer und der Markgrafschaft Baden Durlach ein Stein
gesetzt, der die Form
eines dreiseitigen Primas hatte. Man kennt ihn nur
als den Dreieckigen Stein",
und seit langer Zeit hat auch das Gewann
diesen Namen. Seine Flächen
haben ihre einmal scharfen Kanten schon
lange verloren, und so könnte
man ihn heute eher als runden Stein
bezeichnen.
Der Stein steht im äußeren Bereich
eines Waldweges und war deshalb
immer gefährdet. Vielleicht hat aber
auch der einmal verbreitete Hexen-
und Dämonenglauben zum
Substanzverlust beigetragen. Die Anrufung der
göttlichen
Dreifaltigkeit, aber auch die Dreizahl selbst, verbunden
mit allerlei
Beschwörungsformeln, Rezepten und Ritualen-, sollten Hexen
und
Dämonen vertreiben. Von Grenzsteinen ging nach der Volksmeinung
eine
besondere Kraft aus. Auf Grenzsteine gelegte Heilmittel sollten
nachhaltiger
wirken. Ganz besondere Kräfte wurden den
Dreimärkern zugeschrieben;
und als noch wirksamer galten diese, wenn
sie drei Herrschaften abgrenzten,
mithin "Dreiherrensteine" waren. So wird
berichtet, daß Stücke
von solchen Steinen zu einem Pulver
verarbeitet wurden, das als wirksame
Medizin galt. Splitter von solchen
Steinen bildeten heilkräftige Amulette.
Der auf dem
Waldweg stehende Dreimärker wurde vermutlich bei der Holzabfuhr
an
seinem Übergang zum Fuß abgebrochen. Das obere,
beschriftete
Stück stand noch einige Zeit neben dem etwa 44 cm aus
dem Boden ragenden
Fuß, bis es eines Tages von Unbekannten
mitgenommen wurde. Es zeigte
sich später, daß bei der
Beschädigung des Steines auch sein
Fußteil aus dem Boden
gerissen wurde, aber dann wieder an seinen Platz
kam. Dieser Vorgang ist
nicht aktenkundig geworden, aber unter dem Fuß
gefundene moderne
Preßglasscherben weisen darauf hin.
Nach einem
Aufruf in der örtlichen Presse im Frühjahr 1986 konnte
der Stein
wiedergefunden, überarbeitet und mit dem inzwischen
ausgehobenen
Fußteil verbunden werden. Im Juli 1986 kam er
während einer feierlichen
Handlung wieder an seinen alten Platz. Die
heute an dem Stein sichtbaren
Zeichen sind mehrheitlich im 18. und 19.
Jahrhundert angebracht worden. Seine
ursprüngliche Beschriftung ist
schon lange verschwunden.
Bevor aber für den
renovierten Stein wieder eine Grube ausgehoben wurde,
bot sich die
Möglichkeit, die einmal beigelegten Zeugen zu bergen und
ihre
ehemalige Lage zu ermitteln.
|
Grabungsbefund "Dreieckiger Stein" aus [15]. Das Dreieck entspricht den
Seiten des "Dreieckigen Steins" an seinem ursprünglichen
Standort.
|
Östlich des
Steinstandortes fand sich auf der Jöhlinger Seite,
37 cm vom
Grenzpunkt entfernt und 54 cm unter dem Weg, ein kleiner
Sandsteinquader.
Seine Oberkante bildete mit ca. 263 Grad über den
Meß- und Grenzpunkt
(Dreiecksmitte) eine Gerade, die verlängert
den Stein 5 tangierte und
dann weiter zum nächsten Grenzstein
führte. Der Quader war also
Richtungszeiger und gleichzeitig eine
unterirdische Sicherung des Grenzverlaufes.
Die beiden Muschelkalksteine 2
und 4 hatten die früheren Untergänger
nach Norden ausgerichtet.
Die Mittelpunktabstände der Steine 2, 3 und
4 waren jeweils gleich,
wie auch die Strecken vom Meßpunkt zu den Steinmitten
3 und 4. Die
Keramikscherben, Pos. 6, wurden 75 cm unter der heutigen
Oberfläche
im Verlauf der Grenzlinie Weingarten/Jöhlingen
gefunden. Es sind Bruchstücke
eines nur innen glasierten Topfes. Die
Glasur und die Stilmerkmale des Randstückes
weisen in das 16.
Jahrhundert.
Die Projektion aller Befunde, jeweils auf
eine Ebene, machte die Zusammenhänge
sichtbar und das System der
damaligen Untergänger teilweise durchschaubar.
Die angewandte Methode
genügte den damaligen Anforderungen an die
Meßgenauigkeit
durchaus. Die Verschiedenheit der Beilagen
läßt vermuten, daß
Untergänger des
Fürstenbistums Speyer (Jöhlingen), der Kurpfalz
(Weingarten) und
der Markgrafschaft Baden-Durlach (Berghausen)
beteiligt
waren.
Der Sandsteinquader, Pos. 1, (aus rotem
Buntsandstein, Länge 15 cm,
Breite 7,5 - 8 cm; eine
Längsfläche ist bearbeitet und glatt, die
anderen Flächen
sind roh behauen) sowie der kleinere Sandstein, Pos.
5, könnten aus
dem Raum Durlach sein, wo derselbe Sandstein gebrochen
wurde. In den drei
Gemeinden, deren Grenzen am Dreimärker zusammentreffen,
steht nur
Muschelkalk, aber kein Buntsandstein an. Die flachen,
gelblichen
Muschelkalksteine, Pos. 2-4, könnten auf
kurpfälzische Untergänger
zurückgehen, die
Gefäßscherben, Pos. 6, vielleicht auf die
Geschworenen des
Fürstenbistums Speyer. Pos.,7 sind neuere
Preßglasscherben.
7 Merkmale, Formen und Typen
der Grenzsteine
Alte Grenzsteine geben mit ihren Wappen, Zeichen
und Abkürzungen oft
Rätsel auf. Überhaupt ist die Vielzahl
ihrer Formen, Zeichen und
Funktionen erstaunlich. So gab es einmal
Asylsteine, Geleitsteine, Zehnt-,
Weid-, Fisch- und Wassersteine, aber
auch Gerichts- und Obrigkeitssteine.
(Auf weitere Einzelheiten wird in
diesem Rahmen jedoch nicht weiter eingegangen.)
Heute sind manche der
einst so wichtigen Steine eher in Villenvorgärten,
als an ihren alten
Standorten zu finden.
Der obere Teil eines Grenzsteines
ist der Kopf, der in alter Zeit vielfach
oval war, aber auch flach, spitz,
gewölbt, seltener geschweift sein
konnte. Auf der Kopffläche ist
fast immer eine kleine Rinne eingeschlagen,
die in frühere
Beschreibungen als Grinne, Runse, Raunse oder Schleife
einging. Sie zeigt
den jeweiligen Grenzverlauf an und gibt gleichzeitig Hinweise
auf den
vorhergehenden und den in der Numerierung folgenden Stein. Heute
wird
diese Rinne als Weisung bezeichnet.
Grenzsteine lassen
sich allgemein auf die heimischen Steinbrüche
zurückführen.
Sie spiegeln damit die örtlichen,
geologischen Gegebenheiten wider.
Gewöhnlich hat ein Mark- oder
Grenzstein vier gerade Seiten und damit
fast immer einen quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt. Dreieckige
Steine sind das Kennzeichen
dreier Grenzen. Aller dings kann an solchen Grenzpunkten
hin und wieder
ein Stein mit einem kreisrunden Querschnitt stehen. Das gilt
auch für
"Viermärker", die vier Grenzen anzeigen. Der untere,
umfangreichere
und nur grob behauene Teil eines Grenzsteines ist der
Fuß. Die Grube,
in die er gesetzt wird, ist das Lager oder Bett. Die
wahrscheinlich erst
im 18. Jahrhundert üblichen Numerierungen kamen
bei rechteckigen Steinen
gewöhnlich an eine
Schmalseite.
An den Gemarkungssteinen finden wir zuweilen
die Ortswappen oder die Fleckenzeichen,
aber mehrheitlich die
Anfangsbuchstaben der Ortsnamen. Gegen Ende des letzten
Jahrhunderts kam
es im deutschen Reich zu einer einheitlichen Regelung. Als
ersten
Buchstaben sollten die Steine ein "M" für Markung und an
zweiter
Stelle den Anfangsbuchstaben des Ortes tragen. An älteren
Steinen ist
fast immer ein "G" für Gemarkung zu finden, und nicht
immer steht dieser
Buchstabe an erster Stelle. Immer wieder gibt es
Ausnahmen, wie auch seitenverkehrte
Zeichen oder an der falschen Seite
angebrachte Buchstabenpaare. Eine Jahreszahl
bekundet zumeist die
Steinsetzung. Sie kann aber ebenso auf einen späteren
Grenzvertrag
zurückgehen. Solche Verträge konnten dazu führen,
daß
der Stein an seinen langen Seiten unterschiedliche Jahreszahlen
trägt
und in eine zusätzliche Zahlenfolge eingereiht wurde. Die
an den
Gemarkungssteinen anzutreffenden Zeichen werden in ihrer Vielfalt
von
keinem anderen Stein erreicht.
8
Schlußbemerkung
Unser alter Grenzstein am Wegrand ist ein
Stück Heimat, ein Zeuge der
Geschichte. Seine verwitterte
Oberfläche und seine Risse können
uns nachdenklich stimmen.
Mißachten wir doch zu oft die Grenzen der
Natur und der Umwelt.
Manch früheres Grenzzeichen ist inzwischen ein
seltenes
Kulturdenkmal, das es zu bewahren gilt. Mit einem neuen
Umweltbewußtsein
können wir auch unsere alten Kulturgüter
besser schützen.
Literatur
[l] Beck, J. J.: Vollständiges Recht der Gränzen und
Marksteine. Nürnberg, 4. Aufl., 1754.
[2] Florinus, F. P.: Allgemeiner Klug- und
Rechts-verständiger Haus-Vatter. Nürnberg
1702.
[3] Hildebrand, H.: Vom Unterschied
der Gräntz- und Marcksteine. Alldorf 1710.
[4] Knichen, A.: De jure superiorit. territii. Hanau
1603.
[5] Meurer, N.: Jagd- und
Forstrecht. Frankfurt 1643.
[6] Oetinger.
J.: Tractatus de jure oder der Gründliche Bericht von den
Grenzen. Jena 1670.
[7] Orth, P. A.:
Tractatus Jurisdico - pollticus de regali.
Von der
Gleits-Herrlichkeit. Nürnberg 1672.
[8] Polack, J. F.: Mathesis forensis. Leipzig
1734.
[9] Roppelt, J. P.: Praktische
Abhandlung von den Gränz-Zeichen. Coburg
1775.
[10] Voigtel, N.: Vermehrte Geometria
Subterranea oder Marckscheide-Kunst. Eisleben
1713.
[11] Rössler, B.: Speculum
metallurgiae. Hell-polierter Berg-Bau-Spiegel. Dresden
1700.
[12] Schwarz, C, E.: Abhandlung von
den Feldsteußlern
und Felduntergängern. Tübingen
1782.
[13] Handbuch des deutschen
Aberglaubens. Berlin 1930.
[14] Hentschel,
K.-H.: "Von Geleitsteinen und heilsamen
Dreimärkern". In:
Weingartener Heimatblätter Nr. 3, 1986.
[15] Hentschel, K.-H.: "Grenzzeichen, Untergänger
und 'Geheime
Zeugen' ". In: Hierzuland, Heft 1, Karlsruhe
1988.
[16] Hentschel, K.-H.: "Ein
ungewönliches Grenzzeichen. In: Hierzuland, Heft 9, Karlsruhe
1990.
[17] Hentschel, K.-H.: "Der Ettlinger
'Tote Mann' " aus neuer Sicht". In: Hierzuland, Heft 18, Karlsruhe
1994.
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